Zum Inhalt springen
JCC Bruns Unternehmensgruppe
JCC Bruns UnternehmensgruppeJCC Bruns Unternehmensgruppe
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Das MT und der Mindestlohn: Wie sich die Neuregelung auf die Zeitungszusteller auswirkt

Jan.102015
Auch der Verlag des Mindener Tageblatts ist bei einem Teil der Zeitungszusteller von der neuen Mindestlohnregelung betroffen. Foto: MT

Auch der Verlag des Mindener Tageblatts ist bei einem Teil der Zeitungszusteller von der neuen Mindestlohnregelung betroffen. Foto: MT

Alle reden vom Mindestlohn, wir auch: Für den Verlag des Mindener Tageblatts bedeutet die Mindestlohnregelung vor allem organisatorisch eine gewaltige Umstellung. Weil fast alle Zusteller – so gut wie immer in Teilzeitbeschäftigung – auch Postsendungen, Werbung und Anzeigenblätter austragen, greift die zweijährige Übergangsregelung, die der Bundesverband der Zeitungsverleger mit dem Arbeitsministerium für reine Zeitungsausträger gehandelt hat, hier nicht. Der Verlag J.C.C. Bruns zahlt den Mindestlohn ab sofort.

Allerdings wurden die Zusteller (für viele ein Neben- oder Zweitjob) bisher nach Stückzahl und Wegstrecke entlohnt – jetzt muss aufwendig für jeden Bezirk der Zeitbedarf ermittelt werden, um die Vergütung auf Stundenbasis berechnen zu können. „Der Verwaltungsaufwand ist enorm“, sagt Vertriebsleiter Oliver Geissler.

Zwar ist die Branche von der Pflicht befreit, die tatsächliche Arbeitszeit in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Allerdings muss detailliert nachgewiesen werden, dass die Arbeitszeit realistisch und für den Arbeitnehmer transparent kalkuliert wurde – keine einfache Aufgabe bei den unzähligen Variablen, die dabei eine Rolle spielen (zum Beispiel Wahl des Verkehrsmittels, geographische Besonderheiten, Art der Bebauung, Menge und Umfang des Zustellgutes).

Profitieren werden nach Auskunft der Geschäftsführung davon letztlich rund ein Drittel der Zusteller: Sie kamen mit ihrer Tour, rechnet man die genannten Faktoren um, bisher auf weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Der Rest der Zusteller erzielte nach Umrechnung ohnehin – teils deutlich – über der Mindestlohngrenze liegende Zeitvergütungen. Gleichwohl ist die finanzielle Mehr-Belastung für das Unternehmen erheblich. Verlagsleiter Carsten Lohmann rechnet mit „deutlich sechsstelligen Mehrkosten“.

Von Nadine Conti, Lokalredaktion 

(ergänzter Auszug aus dem Artikel „Angespanntes Abwarten nach Mindestlohn-Einführung“, MT vom 10.1.2015)

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Zeitungen zeigen Flagge für Pressefreiheit: „Unsere Werkzeuge sind Worte und Bilder“NächstesNächster Beitrag:Das Rundum-sorglos-Paket: NRW-Ministerium bietet Zeitungsredaktionen fertigen journalistischen Beitrag an

Weitere Nachrichten

Kinderuni geht in die nächste Runde
15. September 2026
„Dein Sport, Unser Thema“
7. August 2026
Addressable TV Ads: Mit personalisierter TV-Werbung die richtige Zielgruppe erreichen
24. Juli 2026
Kundenservice-Center: Erste Adresse für Abos, Anzeigen und Tickets
15. Juli 2026
MR Biketours: Echte Klassiker und neue Traumtouren
9. Juli 2026
CrossMediaAward für „Menschen Macher Märkte“
27. März 2026
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliches
Go to Top
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}