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Weiternutzung von MT-Artikeln durch Dritte neu geregelt

Sep.162019

Täglich veröffentlicht die MT-Redaktion zahlreiche Artikel – in der gedruckten Ausgabe (die auch in verschiedenen Formen digital verfügbar ist) ebenso wie im Onlineangebot MT.de. Regelmäßig finden MT-Berichte Interesse an einer Weiternutzung, meist als Wiederveröffentlichung auf externen Internetseiten, immer wieder aber auch für gedruckte Medien.

Firmen, Verwaltungen, Organisationen oder politische Gruppierungen möchten MT-Berichte ebenso verwenden wie Künstler, Agenturen, Vereine, Initiativen oder Privatpersonen. Da MT-Inhalte urheberrechtlich geschützt und regelmäßig kostenpflichtig sind, bedarf es dazu in jedem Fall einer ausdrücklichen Genehmigung der Chefredaktion. Im Regelfall stimmt sie einer kostenfreien Weiterveröffentlichung nicht zu, wohl aber Verwendungen für interne Zwecke. Für gewerbliche Anbieter gibt es die Möglichkeit, die Rechte an Texten und Bildern zu erwerben.

Mit Stichtag 1. September 2019 gelten deshalb folgende Bestimmungen für die Weiternutzung von urheberrechtlich geschützten MT-Inhalten:

  1. Die Verlinkung auf einzelne MT.de-Seiten ist grundsätzlich gestattet, auch aus sozialen Netzwerken. Redaktion und Verlag behalten sich allerdings eine Prüfung der verlinkenden Seite sowie gegebenenfalls einen Widerruf vor.
  2. Wiederveröffentlichungen von MT-Berichten dürfen ausschließlich mit Genehmigung der Chefredaktion erfolgen. Kontakt: Nina Köenmann, nina.koenemann@mt.de
  3. Es dürfen ausschließlich MT-Artikel mit Bezug auf den Urheber der Wiederveröffentlichung weitergenutzt/veröffentlicht werden.
  4. Das Teilen vollständiger, lesbarer Abbildungen von MT-Artikeln auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken ist aus Urheberrechtsgründen in jedem Fall unzulässig. Wer auf Facebook oder in anderen Sozialen Netzwerken auf MT-Artikel hinweisen möchte, kann dies mit dem Teilen des Links auf MT.de oder eines Links auf die eigene Internetseite mit der Abbildung des MT-Artikels tun.
  5. Zwingender Bestandteil einer Neu-Veröffentlichung sind ein Quellen- und Urheberrechtshinweis („Copyright: Mindener Tageblatt, Veröffentlichungsdatum. Texte und Fotos aus dem Mindener Tageblatt sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion“) sowie ein aktiver Link auf MT.de .
  6. Vor dem Stichtag 1. September 2019 veröffentlichte Verlinkungen, Übernahmen von Originalartikeln oder andere Formen können bestehen bleiben.
  7. PDF oder Bilddateien von Seiten können von der Redaktion/dem Verlag wegen der Vielzahl der Anfragen nicht zur Verfügung gestellt werden. Wer nicht über ein E-Paper-Abo Zugriff darauf hat, kann ein Einzelexemplar der gewünschten Ausgabe im Online-Archiv erwerben.

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