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Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht sollten auch von einem Lokalblatt nicht verwechselt werden

Feb.222013

LESERMAIL

From: (Lesername)
To: mt@mt-online.de
Sent: Wed, 20 Feb 2013 20:23:58 +0100
Subject: Artikel vom 20.02.2013

Hallo liebe MT-Redaktion,

erst einmal ein großes Lob für die meist gut recherchierten und geschriebenen Artikel, die das Mindener Tageblatt immer noch zu meinen Lieblingstageblatt machen.

Allerdings ist mir in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass einige Artikel nicht ganz korrekt sind, bzw. leichtsinnig fehlerhafte Berichte anderer Pressedienste übernommen werden. Manchmal sind die Fehler so offensichtlich, dass ich mich fragen muss, ob diese bei ihnen in der Redaktion gelesen werden.

In der Ausgabe von heute dem 20.02.2013 wird ganz groß Werbung für die Qualität des dpd gemacht aber auf der Titelseite des MT prangt in der Überschrift des Artikels, indem es um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Paaren geht, ein großer Fehler: Denn der BGH (Bundesgerichtshof) hatte mit dem Urteil doch GAR NICHTS zu tun, die richtige Abkürzung für Bundesverfassungsgericht ist nicht BGH sondern BVerfG.

Auch habe ich mit Bedauern feststellen müssen, dass Sie auf meine Nachricht vom 01.12.2012 nicht reagiert haben, denn da hatte ich angemerkt, dass in der Ausgabe vom 29.11.2012 auf der Seite 23 ein Fehler war, da das Bundesverwaltungsgericht nicht in Karlsruhe sondern in Leipzig sitzt, das sollte eigentlich auch bei einem Lokalblatt nicht verwechselt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr treuer Leser

(Lesername)

ANTWORT DER REDAKTION

From: (Thomas Traue) tom@mt-online
To: (Lesername)
Sent: Wed, 20 Feb 2013 20:23:58 +0100
Subject: Artikel vom 20.02.2013

Guten Tag Herr (Lesername),
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie freundlichweise die berechtigte Kritik mit einem lobenden Einstiegssatz einleiten. Lob tut bekanntlich immer gut!

Nun zu Ihren kritischen Anmerkungen. Natürlich haben wir mit der in der Tat äußerst peinlichen Verwechslung zwischen BGH und BVerG einen richtig dicken Bock geschossen, wobei gleich mehrere „Schützen“ verantwortlich sind.

Fehler 1: Der/die zuständige Redakteur/in hat – warum auch immer – beim Redigieren das Bundesverfassungsgericht in der Überschrift zum BGH umfunktioniert (Vielleicht hat ihr die Assoziation Karlsruhe = BGH einen Streich gespielt!)
Fehler 2: In der spätnachmittäglichen Blatt-Konferenz, in der gleich mehrere Redakteure, Ressortleiter und die Chefredaktion das Blatt „abnehmen“, ist der Bolzen nicht aufgefallen.
Fehler 3: Last but not least ist der Fehler auch in der Spätkorrektur am Abend nicht mehr entdeckt worden.

Mit einem Satz: Wir bitten um Nachsicht und geloben Besserung. Gleichwohl mag ich auch für künftige Ausgaben nicht vollkommen ausschließen, dass bei allem Bemühen, täglich eine inhaltlich wie optisch gute Zeitung zu produzieren, der eine oder andere Bock noch „geschossen“ wird.

Ihr Schreiben vom 1. Dezember (Ortsverwechslung Bundesverfassungsgericht Leipzig/Karlsruhe) ist vermutlich im täglichen Email-Wust untergangen. Auch hier ist Ihre Anmerkung vollkommen berechtigt. Vielleicht sollten wir in der Redaktion noch einmal Nachhilfe-Unterricht in „Staatsbürgerkunde“ machen :_)))
Grundsätzlich darf ich Ihnen versichern, dass Chefredaktion und Ressortleitung großen Wert auf die Beantwortung gerade auch kritischer Leserzuschriften legt.

In der Hoffnung, dass das MT weiterhin Ihr Lieblingstageblatt bleibt, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Thomas Traue
Stellvertretender Chefredakteur
MINDENER TAGEBLATT / MT ONLINE

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