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GESCHENK – ODER: Erlaubt

Okt.82011

Die Stadt Minden macht ihren Bürger ein Geschenk! Naja, nicht allen, aber vielen. Auch nicht Minden allein, alle Kommunen tun das. Und das nicht erst in diesem Jahr, sondern jeden Herbst. Immer, wenn das Laub fällt. Äh, jetzt habe ich das Geschenk schon verraten! Ja, es ist Laub.

Nämlich das Laub, das von den Bäumen auf den Gehweg fällt, die an der Straße vor dem Grundstück stehen. Je größer der Baum, desto größer das Geschenk. Und wenn es Eichenlaub ist, hält es mehrere Jahre.

Natürlich kann man mit so einem Geschenk machen, was man will. Fast alles. Man kann es ums Haus in den Garten tragen und dort zu dem Laub schütten, das von den eigenen Bäumen gefallen ist. Laub zum Laube, wie schön.

Man darf das geschenkte Laub aber nicht zum Gehweg vor dem Nachbarhausfegen, auch nicht nachts. Nicht nur weil die Kratzgeräusche des Rasenbesens nach 22 Uhr als Ruhestörung empfunden werden.

Man kann, was viele Bürger machen, das abgeworfene Stadt-Blattwerk auch zu großen Haufen am Straßenrand türmen. In der Hoffnung, dass ein Herbststurm es entweder zum Nachbarn oder auf die Straße wirbelt. Doch erstens sollte man dabei die Hauptwindrichtung beachten und zweitens ist das im wahrsten Sinne des Wortes Laub nicht erlaubt.

Auch die Variante, in den gesammelten Haufen die Kinder toben zu lassen, bis das letzte Blatt auf der Straße landet, ist nicht erlaubt.

Man kann das Laub auch dem Schenker zurückgeben, in dem man es in die Gosse fegt und wartet, dass die Straßenreinigung es mitnimmt. Oft praktiziert, aber nicht erlaubt. Geschenkt ist geschenkt.

Man kann das Geschenk aber auch ablehnen. Dazu muss man die Blätter in Säcken sammeln, entweder in die Biotonne kippen oder zum Betriebshof in Minderheide bringen. Auf keinen Fall darf man, wie die Bürger in Ludwigsfelde, das Straßenbaum-Laub vor das Rathaus kippen.

Ach ja, nicht allen Bürgern schenkt die Stadt ihr Laub. Nur dort, wo keine Kehrmaschine vorbeikommt, wo jeder vor seiner eigenen Tür kehren muss. Insofern kann man die Straßenreinigungsgebühr als eine Art Geschenkablehnungssteuer sehen.

Ach ja, laut § 3.1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Minden ist auch festgelegt, wann und wie die beschenkten Bürger die Kommunalgabe annehmen dürfen. Sonntags bis freitags gefallenes Laub muss liegen bleiben, aufgenommen werden darf es nur „an den Tagen vor einem Sonntag“. Und Achtung: „Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden“.

Also Mindener Bürger: Samstags gehört Papi dem Laub!

In diesem Sinne: ein schönes Wochenende!

Hartmut Nolte (Lokalredaktion)

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