Täglich veröffentlicht die MT-Redaktion zahlreiche Artikel – in der gedruckten Ausgabe (die auch in verschiedenen Formen digital verfügbar ist) ebenso wie im Onlineangebot MT.de. Regelmäßig finden MT-Berichte über die unmittelbare Zeitungsleserschaft hinaus Interesse an einer Weiternutzung, inzwischen meist als Wiederveröffentlichung auf externen Internetseiten, immer wieder aber auch für gedruckte Medien.
Firmen, Verwaltungen, Organisationen oder politische Gruppierungen möchten MT-Berichte ebenso für eigene Zwecke – in der Regel solche der Öffentlichkeitsarbeit – verwenden wie Künstler, Agenturen, Vereine, Initiativen oder auch Privatpersonen. Da MT-Inhalte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind, bedarf es dazu in jedem Fall einer ausdrücklichen Genehmigung der Chefredaktion – ansonsten verstoßen solche Weiterveröffentlichungen gegen das Urheberrecht. In der Regel werden die erforderlichen Genehmigungen auf schriftliche Anfrage (meist per Mail) schnell und komplikationslos erteilt, für die Weiternutzung gibt es ein Regelwerk. Eine Gebühr wird nicht erhoben, es sei denn, die Wiederveröffentlichung erfolgt zu gewerblichen Zwecken im Rahmen eines gewerblichen Produkts.
Im Zusammenhang mit der Einführung einer Bezahlpflicht auf MT.de war es notwendig geworden, das bisherige Regelwerk zu überarbeiten, da externe Verlinkungen auf MT.de nun häufig auf kostenpflichtige Seiten führen. Um nichtgewerblichen Interessenten dennoch ein barrierefreies Teilen von MT-Inhalten auf eigenen Seiten zu ermöglichen, soll auf Anfrage künftig gestattet werden, den gewünschten Artikel kostenfrei als Abbild (PDF oder JPG) des Zeitungsartikels bzw. der Internetseite weiterzuveröffentlichen.
Mit Stichtag 1. April 2015 gelten deshalb – bis auf Widerruf bzw. Neuregelung – künftig folgende Bestimmungen für die Weiternutzung von urheberrechtlich geschützten MT-Inhalten:
- Die Verlinkung auf einzelne MT.de-Seiten ist grundsätzlich gestattet, auch aus sozialen Netzwerken. Redaktion und Verlag behalten sich allerdings eine Prüfung der verlinkenden Seite sowie gegebenenfalls einen Widerruf vor.
- Wiederveröffentlichungen von MT-Berichten dürfen nach wie vor ausschließlich mit schriftlicher (Mail) Genehmigung erfolgen. Die Genehmigung kann bei der jeweiligen Ressortleitung (Lokales, Sport, Kultur, Nachrichten) angefragt werden und erfolgt ebenfalls grundsätzlich bis auf einen eventuellen Widerruf.
- Es dürfen ausschließlich MT-Artikel mit Bezug auf den Urheber der Wiederveröffentlichung weitergenutzt/veröffentlicht werden.
- MT-Artikel können ab Stichtag 1.4.2015 auf externen Internet-Seiten ausschließlich nur mehr als PDF oder Bilddatei der gedruckten Seite weitergenutzt werden. Ebenfalls zulässig sind Screenshots der App-Ausgabe ePaper+ in Artikelansicht. Ist der gewünschte MT-Artikel nur online veröffentlicht worden, ist eine Druckvariante bzw. ein Screenshot der Online-Seite zu verwenden.
- Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Internet-Seiten. Das Teilen vollständiger, lesbarer Abbildungen von MT-Artikeln auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken ist aus Urheberrechtsgründen nicht zulässig. Wer auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken auf MT-Artikel hinweisen möchte, kann dies mit dem Teilen des Links auf MT.de oder eines Links auf die eigene Internetseite mit der Abbildung des MT-Artikels tun.
- Zwingender Bestandteil einer Neu-Veröffentlichung sind ein Quellen- und Urheberrechtshinweis („Copyright: Mindener Tageblatt, Veröffentlichungsdatum. Texte und Fotos aus dem Mindener Tageblatt sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion“) sowie ein aktiver Link auf MT.de .
- Eine Sperrfrist (analog der früher üblichen Drei-Monats-Regel mit Verlinkung auf Originalartikel bei MT.de) gibt es nicht.
- Vor dem Stichtag 1.4.2015 veröffentlichte Verlinkungen, Übernahmen von Originalartikeln oder andere Formen können bestehen bleiben.
- PDF oder Bilddateien von Seiten können von der Redaktion/dem Verlag wegen der Vielzahl der Anfragen leider nicht selbst zur Verfügung gestellt werden (Ausnahme: Belegexemplare für interne Verwendungszwecke). Wer nicht über ein E-Paper-Abo Zugriff darauf hat, kann ein Einzelexemplar der gewünschten Ausgabe im PDF-Kiosk auf der MT.de-Homepage, im App Store, dem Play Store oder im Online-Archiv (voraussichtlich ab Juni 2015 verfügbar) erwerben. Dies gilt auch für Belegexemplare zur Wiederveröffentlichung auf Agentur-/Künstler- oder ähnlichen Seiten.
- In welcher Form das PDF eingebaut wird (etwa als mit einer Bild-Vorschau verlinktes Dokument oder lediglich als vom PDF selbst erstelltes Bilddokument), bleibt den Nutzern überlassen.
- Die Redaktion ist vom erfolgten Einbau eines PDFs mit Angabe der entsprechenden URL zu unterrichten.
- Die Nutzung gemäß der oben angeführten Regeln ist kostenfrei.
- Weitergehende Nutzungsrechte wie etwa die befristete Freischaltung von kostenpflichtigen Seiten auf MT.de, die Verwendung in gewerblichen Publikationen o.ä. können auf Anfrage beim Verlag (Verlagsleitung, Frau Auer) erworben werden.
Genehmigungen zur Weiternutzung erteilen im Auftrag und in Absprache mit der Chefredaktion die jeweiligen Ressortleitungen unter folgenden Mail-Adressen
- Lokales: Lokales@MT.de
- Sport: Sport@MT.de
- Kultur: Kultur@MT.de
- Nachrichten (nur Texte eigener Redakteure, Agenturtexte können nicht freigegeben werden): Nachrichten@MT.de
- Geschäftswelt, Kollektive, Sonderveröffentlichungen: info@brunsmedienservice.de
- Weitergehende Nutzungsrechte: j.auer@jccbruns.de