Zum Inhalt springen
JCC Bruns Unternehmensgruppe
JCC Bruns UnternehmensgruppeJCC Bruns Unternehmensgruppe
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

MT liefert mit außergewöhnlicher Gestaltung Denkanstoß zum Tag der Pressefreiheit

Mai32018

Ein vierseitiger Bogen umhüllt das reguläre erste Buch der MT-Ausgabe vom 3. Mai 2018 und weist am Internationalen Tag der Pressefreiheit auf die Bedeutung von unabhängigem Journalismus für die Demokratie hin. Repros: MT

Zahlreiche Leserinnen und Leser werden heute Morgen irritiert gewesen sein, als sie ihr Mindener Tageblatt aus dem Briefkasten holten. Der traditionsreiche MT-Schriftzug auf der Titelseite war kaum zu erkennen, auf der Seite befand sich zudem kein einziger Artikel, sondern nur die große Abbildung eines Kunstwerks – „Die Frau am Abgrund“ des renommierten deutschen Künstlers Georg Baselitz. Dazu ein Hinweis auf den 3. Mai als Internationalen Tag der Pressefreiheit sowie ein Zitat des Künstlers: „„Presse und Kunst gehören nicht in die Obhut des Staates. Wer anderes propagiert, manövriert die freie Gesellschaft ins Verderben.“

Erst beim Weiterblättern stellte sich heraus, dass eine ganz „normale“ Titelseite vor einer ganz normalen Zeitungsausgabe in der gewohnten Ordnung folgte. Das erste Zeitungsbuch jedoch wurde umhüllt von einem Bogen, der neben der irritierenden Titelseite mit verblassendem Titelkopf und Baselitz-Kunstwerk außerdem eine Panorama (Doppel-)seite mit redaktionellen Informationen zum Thema Pressefreiheit enthält, auf der Rückseite schließlich eine ganzseitige Anzeige des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger mit dem Claim „Der beste Schutz der Demokratie ist eine freie Presse“.

Mit dieser besonderen Form der Gestaltung schließt sich das MT einer bundesweiten Aktion des BDZV an, für die Georg Baselitz sein Kunstwerk zur Verfügung stellte. Chefredakteur Christoph Pepper erläutert in der gewohnten Kommentarspalte auf der zweiten Seite des Nachrichtenteils die Aktion – und warum die Verteidigung der Pressefreiheit nicht nur ein Anliegen von Journalisten sein sollte. Auch die Karikatur auf dieser Seite ist an diesem Tag dem Thema Pressefreiheit gewidmet: Christiane Pfohlmann zeichnet unter dem türkischen Mond einen blutroten und vergitterten morgenländischen Palast mit dem Schriftzug „Geschichten aus 1001 Haft“.

Das MT hatte sich in dieser bzw. ähnlicher Form bereits an den ersten beiden vom BDZV initiierten Aktionen zum Tag der Pressefreiheit beteiligt, zu denen im Jahr 2016 der chinesische Künstler Ai Weiwei und 2017 die US-Amerikanerin Yoko Ono jeweils ein Werk beigesteuert hatten.

Der MT-Kommentar zur Aktion hier im Wortlaut

Die MT-Ausgabe zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai 2018 wird von einem Sonderprodukt zum Thema eingehüllt. Fotos: chp

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Vorteil MT-Abonnement: Rabatte, Verlosungen und Veranstaltungen rund um die MT-Karte im Monat MaiNächstesNächster Beitrag:Auf in die Freiluftsaison mit dem MT-Magazin „Draußen“

Weitere Nachrichten

Verlagshaus erneut als besonders familienfreundlich ausgezeichnet
2. Oktober 2025
Bindeglied zwischen Krankenkasse und Versicherten
22. Juli 2025
Orte der Demokratie: Was das MT von TikTok & Co. unterscheidet
11. Juli 2025
Radio Westfalica bleibt Marktführer im Mühlenkreis
4. Juli 2025
Das Reiseland Minden gibt Tipps für die Urlaubszeit
26. Juni 2025
Nina Könemann ist Chefredakteurin des MT
12. Mai 2025
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliches
Go to Top
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}