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Presserat überarbeitet die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern

März222017

Nach langen Diskussionen und viel Kritik auch aus zahlreichen Redaktionen hat der Deutsche Presserat die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern nun doch überarbeitet. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Presseratsplenum am Mittwoch. Die Richtlinie 12.1 aus dem Pressekodex stand in der Vergangenheit regelmäßig in der Kritik. „Wir haben sie nun neu formuliert, ohne die Substanz zu verändern“, sagte Presseratssprecher Manfred Protze am Mittwoch.

Die überarbeitete Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten lautet nun:

„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches  Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Die Zugehörigkeit solle in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. Die in der Vergangenheit häufig als zu vage kritisierte Formulierung, es müsse ein „begründbarer Sachbezug“ zur Straftat bestehen, findet sich in der Neufassung nicht mehr. In einer entsprechenden Pressemitteilung stellt das Gremium jedoch noch einmal ausdrücklich klar: „Bloße Neugier ist kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungsentscheidungen.“

Der Presserat will in Kürze Leitsätze veröffentlichen, die die praktische Handhabung der Richtlinie in den Redaktionen erleichtern sollen. Das kündigte er in der Pressemitteilung an.

Info Presserat:

Der Deutsche Presserat ist eine gemeinsame Organisation der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie der großer Journalisten-Verbände. Als eingetragener Verein tritt er für die Wahrung der Pressefreiheit ein, formuliert mit dem Pressekodex die presseethischen Leitlinien für redaktionelles Handeln und setzt sich in entsprechenden Ausschüssen mit Beschwerden gegen entsprechende Verstöße auseinander. Außerdem fungiert er als Organ der Freiwlligen Selbstkontrolle über den Datenschutz in Redaktionen.

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