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Regeln für Leserbriefe redaktionell leicht überarbeitet

Jan.192017
Leserbriefe werden nach Eingang und Freigabe sofort in Online, täglich mindesteness einmal auf der Seite 2 der gedruckten Ausgabe sowie dort je nach Bedarf und Platz auf zusätzlichen Seiten veröffentlicht. Reprto: MT

Leserbriefe werden nach Eingang und Freigabe sofort in Online, täglich mindestens einmal auf der Seite 2 der gedruckten Ausgabe sowie dort je nach Bedarf und Platz auch auf zusätzlichen Seiten veröffentlicht. Reprto: MT

Die Redaktion hat die zuletzt wieder etwas „in die Jahre“ gekommenen Regeln für Leserbriefe redaktionell überarbeitet und an die aktuelle Produktionsweise angepasst, substanzielle Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Die Richtlinien sind jederzeit auf der frei zugänglichen MT.de-Seite Leserbriefe unter „Regeln“ einseh- und abrufbar.

Regeln für Leserbriefe

  • Leserbriefe sind auch in Zeiten zunehmender direkter Kommunikation im Internet ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Diskussion. Für das Mindener Tageblatt sind sie daher nach wie vor ein regelmäßiger Bestandteil nicht nur der täglichen gedruckten Zeitung, sondern auch von MT.de.
  • Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen, wurde den Leserbriefen mit der Neugestaltung des Mindener Tageblatts am 4. November 2014 ein prominenter Platz auf der Seite zwei reserviert. Hier erscheinen die Zuschriften wesentlich aktueller als vor dem Relaunch.
  • Rund 700 Leserbriefe erreichen die MT-Redaktion jährlich und machen damit das Mindener Tageblatt zum bedeutenden Meinungs-Forum für die Region. Die Redaktion versucht, dem durch eine möglichst zügige Bearbeitung gerecht zu werden. Doch schon die bloße Zahl macht deutlich, dass nicht alle Leserbriefe umgehend veröffentlicht werden können.
  • Ein Zeitverzug zwischen Eingang und Veröffentlichung ist nicht immer vermeidbar. Ganz überwiegend erscheinen Leserbriefe schon am Folgetag auf MT.de, bis zu einer gedruckten Veröffentlichung können eine bis höchstens zwei Wochen vergehen.
  • Grundsätzlich erscheinen alle Briefe von MT-Lesern sowohl digital als gedruckt. Einzige Einschränkung: Sie müssen von der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sein. So werden Briefe mit volksverhetzenden, rassistischen und anderen rechtswidrigen Inhalten wie Beleidigungen und übler Nachrede abgelehnt. Nicht nachprüfbare Tatsachenbehauptungen müssen ebenfalls gestrichen werden. Die presse-, zivil- und strafrechtliche   Verantwortung für die Veröffentlichung von Leserbriefen – und damit deren Inhalt – liegt bei der Chefredaktion, die dafür im Streitfall auch persönlich haftet.
  • Da deutlich mehr Briefe die Redaktion erreichen, als auf der Seite zwei gedruckt werden können, gibt es bei Bedarf nach wie vor Sammelseiten. Ein anderes Grundprinzip der Leserbriefregeln hingegen wurde geändert: Aus Gründen des Datenschutzes werden mit dem Brief nur noch Name und Wohnort veröffentlicht, nicht aber vollständige Post- oder E-Mail-Adressen.
  • Dennoch benötigt die Redaktion diese Angaben für die interne Dokumentation, und um den Verfasser zweifelsfrei identifizieren zu können. Für eventuelle Rücksprachen ist auch eine Telefonnummer wünschenswert. Anonyme Zuschriften werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Der Verfasservermerk „Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt“ wird prinzipiell nicht verwandt.
  • Für die gedruckte Veröffentlichung behält sich die Redaktion vor, Leserbriefe ohne Rücksprache mit dem Verfasser zu kürzen, fehlende Stellen werden mit Auslassungszeichen kenntlich gemacht. 1800 bis maximal 2000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) sollten nicht überschritten werden. Im Internet wird immer die vollständige Version veröffentlicht. Eine Zensur in jedweder Form findet nicht statt!
  • Der Leserbrief sollte als erstes einen Bezug nennen; am besten Überschrift und Veröffentlichungsdatum des MT-Artikels, auf den sich er sich bezieht. Überschriften werden von der Redaktion erstellt, Vorschläge werden gern entgegengenommen. Erkennbare Rundbriefe ohne konkreten Bezug zum Mindener Tageblatt oder dessen Verbreitungsgebiet werden nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für „Offene Briefe“ und solche um persönliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Institutionen oder Behörden. Bei entsprechender öffentlicher Relevanz wird das Thema Gegenstand redaktioneller Berichterstattung. Das festzustellen behält sich die Redaktion vor.
  • Mandats- und Funktionsträger von Parteien haben im redaktionellen Teil ausreichend Gelegenheit, wahrgenommen zu werden; der Leserbrief-Teil der gedruckten Ausgabe ist kein Ersatz-Tummelplatz öffentlicher Auseinandersetzung und deswegen Bürgern vorbehalten, die sich öffentlich in der Regel nicht anderweitig äußern können.
  • Um möglichst vielen Personen die Möglichkeit zu einer Meinungsäußerung per Leserbrief geben zu können, wird die Zahl der Abdruckmöglichkeiten pro Autor begrenzt. Faustregel: maximal zwei Briefe per Autor und Monat in der gedruckten Ausgabe. Auf MT.de gelten keine Begrenzungen.
  • Wer sich zu MT-Artikeln ohne Nennung seines Namens und möglicherweise in spontanerer Form öffentlich äußern möchte, hat dazu auf MT.de Gelegenheit: Angemeldete Nutzer können im Anschluss an jeden einzelnen Artikel in der Kommentarfunktion ihre Meinung unter so genannten Nicknamen veröffentlichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit via Email an lokales@mt.de. Wir helfen schnellstmöglich.

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