Amtliche Bekanntmachungen wie diese werden Zeitungsleser künftig vergeblich im gedruckten MIndener Tageblatt suchen. Die Stadt veröffentlicht sie nur noch auf ihrer eigenen Homepage. Repro: MT
Auf der Suche nach Sparmöglichkeiten ist die Stadtverwaltung an einer weiteren Stelle fündig geworden: Bei den Amtlichen Bekanntmachungen. In diesen informierte die Verwaltung bisher in der gedruckten Ausgabe des Mindener Tageblatts zum Beispiel über Bebauungspläne, Ausschreibungen, Jahresabschlüsse, Satzungsänderungen oder Einladungen.
Nicht alles davon hat bisher die Stadtverwaltung bezahlt. Oft übernehmen die Bauherren die Veröffentlichungskosten bei Bauplanungen oder die Kies-Unternehmer die Kosten bei Abgrabungsplanungen.
Künftig werden die Amtlichen Bekanntmachungen ausschließlich auf der Internetseite der Stadt www.minden.de eingestellt. Andere Kommunen machen das ähnlich, so veröffentlichen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre gesetzlich zur Offenlegung vorgeschriebenen Informationen hauptsächlich auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Die Hauptsatzung der Stadt regelt, wo Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht werden sollen. Darum änderte der Rat der Stadt diese in seiner jüngsten Sitzung am 12 Mai. Die digitalisierten Dokumente werden nun künftig auf die Homepage gestellt, im Mindener Tageblatt soll lediglich darauf hingewiesen werden. Auch im städtischen Schaukasten wird es einen Hinweis geben. Die Bekanntmachung selbst wird aus rechtlichen Erwägungen allerdings nicht ausgehängt.
Die Verwaltung verspricht sich dadurch eine Einsparung von 14 000 Euro.