Für die so genannte „Gehaltsaffäre“ in Porta Westfalica hat es einen weiteren juristischen Schlusspunkt gegeben. Der Anwalt des ehemaligen Leiters des städtischen Wirtschaftsbetriebs zog heute in einer Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld eine Klage von Dirk M. gegen das Mindener Tageblatt zurück. Darin hatte M. unter anderem eine umfassende Richtigstellung eines Artikels vom April 2011 gefordert. Zudem sollte dem MT untersagt werden, das Wort „Gehaltsaffäre“ zu verwenden. Beides hatte die Chefredaktion zurückgewiesen.
M., der inzwischen nicht mehr in Porta Westfalica lebt und aktuell im Süden Deutschlands arbeitet, war zum Termin in Bielefeld nicht erschienen. Vorsitzender Richter Geue nahm nach Einzelgesprächen mit den Parteien eine Erklärung zu Protokoll, wonach die „Gehaltsaffäre“ schon deshalb als solche bezeichnet werden könne, weil sie im Rahmen der umfangreichen MT-Berichterstattung zunehmend auch als Affäre von Politik und Verwaltung dargestellt worden sei. Im übrigen habe es sich bei Teilen der vom Kläger beanstandeten Aussagen um die Wiedergabe von Zitaten des Verwaltungsvorstands gehandelt, auch sei die ehemals positive Beurteilung der Arbeit des Klägers für die Stadt durch den Bürgermeister ebenfalls Gegenstand der Berichterstattung des MT gewesen. Zu den vom Kläger vorgebrachten Sachangaben, die angeblich eine Richtigstellung erforderlich machten, stellte Geue fest, dass dem Gericht keine anderen Erkenntnisse vorlägen. Die MT-Berichterstattung habe zu keinem Zeitpunkt eine Schmähung oder Diskreditierung des Klägers zum Ziel gehabt.
M.’s Anwalt nahm daraufhin die Klage zurück; die Kosten des Gerichtsverfahrens wurden in voller Höhe dem Kläger auferlegt. Mehrere vorangegangene Versuche, juristisch gegen die Berichterstattung des MT über die Affäre vorzugehen, waren ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Auch eine umfassende Beschwerde beim Deutschen Presserat war von diesem vollumfänglich als unbegründet zurückgewiesen worden.
Autor: Christoph Pepper