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Kasseler Lokalredakteure wegen Geheimnisverrats vor Gericht

Jan.232014
HNA-Lokalchef Frank Thonicke und Redakteurin Ulrike Pflüger-Scherb standen wegen Geheimnisverrats vor Gericht, weil sie aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert hatten. Foto: DPA

HNA-Lokalchef Frank Thonicke und Redakteurin Ulrike Pflüger-Scherb standen wegen Geheimnisverrats vor Gericht, weil sie aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert hatten. Foto: DPA

In Kassel haben heute zwei Lokalredakteure der „Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen“ („HNA“) wegen Geheimnisverrats vor Gericht gestanden.  Das Verfahren gegen Lokalchef Frank Thonicke und Redakteurin Ulrike Pflüger-Scherb wurde allerdings schnell beendet. Die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht Kassel und die Verteidiger der beiden Redakteure einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Die Journalisten hatten in Berichten über den Fall eines 2012 im Kasseler Gefängnis getöteten Häftlings aus den Ermittlungsakten wörtlich zitiert, bevor diese in einer Gerichtsverhandlung öffentlich gemacht wurden. Dies ist aber laut Gesetz nicht erlaubt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich einig, dass das Gesetz umstritten ist. „Mein Ziel war, dass die Problematik ins Bewusstsein gerückt wird“, sagte der Anklagevertreter. Dies habe er erreicht. Die Redakteure betonten, auch künftig Informationen aus solchen Akten zu verwenden, aber nicht mehr wörtlich zu zitieren.

„HNA“-Chefredakteur Horst Seidenfaden sagte, er sei froh über das Verfahren, denn es habe Journalisten deutlich gemacht, dass man hier in eine Falle tappen könne. Er forderte den Gesetzgeber auf, die Regelung zu überarbeiten. Allerdings zeige die Einsicht von allen Seiten, dass dieses Gesetz umstritten sei, „dass investigativer Journalismus eine Chance hat in diesem Land“.

In dem Fall hatte ein inhaftierter Mann seinen Mithäftling getötet. Die „HNA“ hatte aus den Akten berichtet, dass der Anstaltsarzt nach der Leichenschau trotz massiver Verletzungen einen Tod nach Herzanfall attestiert hatte. Zudem seien kurz vor dem Todeszeitpunkt Schreie zu hören gewesen. Erst eine Obduktion zwei Tage später ergab, dass der Mann Opfer einer Gewalttat geworden war. Im Prozess gegen den Täter warfen Nebenklage und Verteidigung dem Gefängnis schwere Fehler vor der Tat vor.

 Quelle: DPA

Vorbericht der HNA: 

Aus Ermittlungsakten zitiert: Prozess gegen HNA-Redakteure

 

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