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Klarnamenpflicht für MT.de-Nutzer in öffentlichkeitswirksamen Funktionen

März292016
Von der Kommentarfunbktion auf MT.de wird häufig lebhafter Gebrauch gemacht, müberwiegend unter so genannten Nicknames. Eine neue Regel verlangt jetzt in bestimmten Fällen Klarnamenpflicht. Repro.

Von der Kommentarfunktion unter den Artikeln auf MT.de wird häufig lebhafter Gebrauch gemacht, überwiegend unter so genannten Nicknames. Eine neue Regel verlangt jetzt in bestimmten Fällen Klarnamenpflicht. Repro.

Aus gegebenem Anlass hat die Chefredaktion eine Ergänzung der Nutzungsregeln für Kommentare auf MT.de veranlasst. Ab sofort können Mandats- und Funktionsträger öffentlich wirkender Institutionen und Organisationen wie Parteien, Wirtschafts- oder sonstiger Verbände nur noch unter Klarnamen Kommentare posten. Damit soll den übrigen Nutzern die Gelegenheit gegeben werden, die Verfasser bzw. deren Stellungnahmen entsprechend einordnen zu können. Postings unter Nicknames bleiben für ansonsten nicht öffentlich wirkende MT.de-Nutzer grundsätzlich möglich, wie bisher gilt dafür allerdings eine Registrierungspflicht, die der Redaktion Namen und Anschrift der Verfasser offenlegt.

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