Dienstag, 17. Mai, 17 bis 19 Uhr: Allgemeine Soziale Dienste (ASD) informieren über ihre Arbeit
Während der bundesweiten Aktionswochen „Das Jugendamt – Unterstützung, die ankommt“ vom 3. Mai bis 8. Juni informieren die Jugendämter über ihre Angebote. Das Mindener Tageblatt bietet dazu eine Telefonaktion mit dem Schwerpunkt Kinderschutz.
„Die Familie im Nachbarhaus hat ein ganz kleines Kind, man hört es oft weinen, Mutter und Kind sieht man kaum draußen, genau wie die älteren Kinder der Familie. Dort wird oft laut gestritten, die Mutter sieht blass aus und wirkt ganz verschüchtert. Ich mache mir Sorgen, ob es den Kindern gut geht.“ Solche und ähnliche Anrufe erreichen die Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Jugendämter im Kreisgebiet recht häufig.
Wichtig: Kinderschutz gewährleisten
Aufgabe des ASD ist es, den Kinderschutz zu gewährleisten. In einem solchen Fall nehmen die Fachleute des Jugendamtes Kontakt zu der betroffenen Familie auf, sie führen einen oder mehrere Hausbesuche durch, machen sich ein Bild von den Belastungen der Familie, bieten Hilfen an, versuchen die Familie zu unterstützen und zu entlasten.
„Wenn wir in hoch belastete Familien kommen, schauen wir ganz genau, ob alle Kinder zu ihrem Recht kommen und es ihnen gut geht. Liegen gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen vor, müssen wir abwägen, ob durch eine Unterstützung und Entlastung der Familie die Situation nachhaltig verbessert werden kann“ berichtet Hans-Ulrich Kehnen, Arbeitsgruppenleiter für den Allgemeinen Sozialdienst des Kreisjugendamtes „Wenn sich die Situation der Kinder nicht bessert und sie weiterhin gefährdet sind, nehmen wir die Kinder zu ihrem eigenen Schutz aus den Familien heraus.“
Jutta Riechmann, Bereichsleiterin beim Jugendamt der Stadt Minden, ergänzt: „Die Familie steht in unserem Land unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Dennoch dürfen die Kinder gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden. Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten.“
Siehe dazu auch die MT-Artikel „Kinder und Jugendliche schützen“ (14.5.2011) sowie „Situation vor Ort“ (14.5.2011)