Redaktionen von Online-Medien tragen auch für Beiträge von Nutzern die redaktionelle Verantwortung. Das hat der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, jetzt noch einmal unterstrichen und seine „publizistischen Richtlinien“, auch als Pressekodex bekannt, sowie die Ausführungsbestimmungen entsprechend angepasst. Diese Anpassung stellte das Selbstkontrollgremium jetzt in einer Pressemitteilung vor. Darin heißt es unter anderem:
„Die Überarbeitung des Pressekodex war notwendig, da durch spezifische Erscheinungs- und Veröffentlichungsformen in Online-Medien neue presseethische Fragestellungen aufgeworfen werden. Mit den neuen Richtlinien trägt der Presserat den Entwicklungen im Online-Bereich Rechnung.“
Einer der Schwerpunkte der Überarbeitung des Pressekodex ist der Bereich Nutzerbeiträge (User-Generated Content). Die neue Richtlinie 2.7 betont hier, dass die Presse die Verantwortung für Online-Beiträge trägt, die von Nutzern zugeliefert werden, und dass solche Inhalte klar erkennbar sein müssen. Die Redaktion muss Verstöße gegen die Presseethik beseitigen, wenn sie von diesen Kenntnis erhält.
Eine weitere Änderung gibt es in der Richtlinie 2.6. In Absatz 3 wird dort klargestellt, dass unter Pseudonym veröffentlichte Online-Nutzerbeiträge auch als Leserbrief in einer Printausgabe veröffentlicht werden können, wenn auf die Quelle hingewiesen wird. Richtlinie 3.1 schließlich hält jetzt fest, dass bei Online-Veröffentlichungen eine Richtigstellung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden wird bzw. dass sie, wenn sie in dem Beitrag selbst erfolgt, kenntlich gemacht wird.
Pressemitteilung und Änderungen im Wortlaut hier: Pressekodex_Novelle_11_03-2015
Webseite des Deutschen Presserats: www.presserat.de