Grundsätzliche Akzeptanz
Die Telefone läuteten fast pausenlos. Ein sehr deutliches Zeichen dafür, wie wichtig den Menschen das Thema Patientenverfügung ist.
Alle sechs Experten ziehen nach der einstündigen MT-Telefonaktion ein positives Fazit. „Es wurden sehr viele konkrete Fragen gestellt“, sagt Dr. Jörg Philipps. Unter anderem hätten die Anrufer wissen wollen, ob eine Patientenverfügung jährlich aktualisiert werden müsse. „Früher war das mal so. Aber heute ist das nicht mehr nötig“, sagt der Neurologe und: Jederzeit können Patientenverfügungen formlos widerrufen werden.
Durch das Papier wird klargestellt, welche konkreten medizinischen Maßnahmen gewünscht werden – oder nicht. Seit 2009 gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die einige Streitfragen aus dem Weg geräumt hat. So müssen beispielsweise verschiedene Behandlungssituationen genau beschrieben werden. „Dadurch gehören ältere Patientenverfügungen auf den Prüfstand“, sagt Klinikums-Chefarzt Dr. Wolfgang Lengfelder, der mit einem Arbeitskreis aus Fachleuten die sogenannte „Mindener Patientenverfügung“ erstellt hat. Diese sei auf dem aktuellsten Stand und: „Man sollte außerdem noch eine Gesundheitsvorsorgevollmacht unterzeichnen“, sagt Karin Gottschalk-Huber. Die Mitarbeiterin im Paritätischen Betreuungsverein sieht darin eine zusätzliche Sicherheit, um optimale Vorsorge für den Ernstfall zu treffen.
Kein Anrufer stellte den Sinn und Zweck der Patientenverfügung infrage. „Das wäre noch vor ein paar Jahren anders gewesen“, sagt Dr. Wolfgang Lange. Der Fachanwalt für Erbrecht sieht das als ein Zeichen dafür, dass sich die Menschen mit der Thematik intensiver auseinandergesetzt haben. Offensichtlich sei die Notwendigkeit inzwischen erkannt worden, dass eine „Selbstbestimmung bis zum Schluss“ schriftlich geregelt werden muss.
Superintendent Jürgen Tiemann erhielt einige Anrufe, in denen es auch um die Rolle der Angehörigen geht. So wurde allgemein begrüßt, dass durch die Patientenverfügung die Entscheidungen nicht auf Dritte abgewälzt werden. „Niemand möchte doch die Verantwortung dafür übernehmen, möglicherweise die medizinischen Geräte abzuschalten.“
Der überwiegende Teil der Anrufer waren Senioren, wobei der Anteil der Männer und Frauen in etwa gleich groß war. „Unter anderem wollten einige wissen, ob man für die Unterzeichnung einen Anwalt braucht“, sagt Hausärztin Sigrid Richter. Sie konnte dann mitteilen, dass dies nicht nötig sei – und die Mindener Patientenverfügung generell sehr leicht zu verfassen ist. Für Ärzte sei sie ganz wichtig, denn: „Wir können die notwendigen Maßnahmen dann schneller ergreifen“, sagt sie.
Die „Mindener Patientenverfügung“ ist ab sofort an folgenden Stellen erhältlich: Im Seniorenbüro im Marienwall 9, in der Praxis Jebsen und Richter in der Bismarckstraße 43, beim Schaufenster der Diakonie am Kleinen Domhof sowie beim Paritätischen Betreuungsverein in der Simeonstraße 17. Patientenverfügungen gibt es als Muster auch im Internet. Ein Herunterladen der „Mindener Patientenverfügung“ ist allerdings nicht möglich.