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Wann sollen Medien die Nationalität von Straftätern und Verdächtigen nennen? Presserat tagt zu vieldiskutierter Richtlinie

Jan.272016
Zahlreiche Menschen sind am 31.12.2015 in Köln auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs zu sehen. Nicht erst seit den Übergriffen von Köln wird über vermeintliche Manipulationen der medien im Zusammenhang mit bericht über Straftaten von Ausländern diskutiert. Foto: Markus Böhm/DPA

Zahlreiche Menschen sind am 31.12.2015 in Köln auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs zu sehen. Nicht erst seit den Übergriffen von Köln wird über vermeintliche Manipulationen der medien im Zusammenhang mit bericht über Straftaten von Ausländern diskutiert. Foto: Markus Böhm/DPA

Der Presserat will sich bei einer Sitzung am 9. März mit seiner Diskriminierungsrichtlinie 12.1 beschäftigen. Darin wird geregelt, wann in der Berichterstattung über Straftaten zum Beispiel Nationalitäten genannt werden sollten − und wann nicht. Das Thema der Sitzung sei unabhängig von den Kölner Silvesterübergriffen geplant gewesen, sagte Sprecherin Edda Eick der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die Richtlinie „steht nicht davor, gekippt zu werden“, sagte Eick am Dienstag in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe keine Anträge, etwas zu ändern. Stattdessen solle über die Auslegung in der Praxis gesprochen werden. „Der Grundgedanke der Richtlinie, Minderheiten zu schützen, steht nicht zur Disposition.“

Der Deutsche Presserat ist eine Institution zur Selbstkontrolle der Medien. Seine Basis ist ein Verein, dem zwei Verleger- und zwei Journalistenorganisationen angehören.

Die Richtlinie 12.1 im Pressekodex sagt: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Seit den Silvesterübergriffen in Köln wird wieder viel diskutiert, wann die Herkunft von Verdächtigen genannt werden sollte. Es gebe immer wieder Gespräche, wie man die Richtlinie auslege, zum Beispiel zur Frage, wie man Minderheiten definiere, sagte Eick. Das sei ein beständiges Thema.

Zu Medienberichten über die Ereignisse der Kölner Silvesternacht habe der Presserat bislang etwa 25 Beschwerden erhalten. Darunter gebe es sowohl Kritik für die Nennung der Nationalität oder Herkunft der mutmaßlichen Täter wie auch für das Nicht-Erwähnen, sagte Eick.

In Köln wurden in der Nacht zum 1. Januar am Hauptbahnhof massenweise Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Auch Vergewaltigungen wurden angezeigt. Unter den mutmaßlichen Tätern sollen viele Männer nordafrikanischer und arabischer Herkunft gewesen sein.

Quelle: DPA

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