Zum Inhalt springen
JCC Bruns Unternehmensgruppe
JCC Bruns UnternehmensgruppeJCC Bruns Unternehmensgruppe
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Warum Justin Bieber und Co. auf der Bühne die Kamera scheuen

Apr.122017

„Fotografieren verboten“ hieß es zum Beispiel auch am 06. Juni 2010 beim Musikfestival „Rock am Ring“ für Fotografen von Bildagenturen vor dem Auftritt der Musikgruppe Rammstein. Foto: Harald Tittel/dpa (Archiv)

Immer wieder heißt es für Fotografen bei Konzerten von Stars wie Ed Sheeran, Bob Dylan und Co: Du kommst hier nicht rein. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht eine Gefahr für die Pressefreiheit.

Musik-Stars wie Ed Sheeran, Justin Bieber, Rihanna, Beyoncé und Adele sind das Blitzlicht gewohnt. Wo immer sie auftauchen, klicken die Kameras – bei Preisverleihungen, auf Partys, oder wenn sie sich einfach irgendwo einen Kaffee holen. Ausgerechnet bei der Ausübung ihres Berufes aber ist das keine Selbstverständlichkeit. Denn immer wieder heißt es für Presse- und nicht für zuletzt für Nachrichtenagentur-Fotografen bei den Konzerten der großen Stars: Du kommst hier nicht rein.

Bei Konzerten von Bob Dylan – beispielsweise auch am Dienstagabend in Hamburg (11.4.) – waren und sind Fotografen überhaupt nicht zugelassen. «Für Bob Dylan gilt seit mehr als 20 Jahren ein generelles Foto- und Filmverbot», sagt Katharina Wenisch, Sprecherin des Konzertveranstalters Live Nation.

Auch bei der Tournee der britischen Sängerin Adele im vergangen Jahr waren keine Pressefotografen zugelassen. Derart generelle Verbote sind zwar selten, immer wieder aber werden Fotografen von Nachrichtenagenturen von Konzerten ausgeschlossen – oder es werden Verträge vorgelegt, die aus Gründen der Pressefreiheit alles andere als unbedenklich sind.

Die Deutsche Presseagentur (DPA)  hat in der jüngeren Vergangenheit wegen aus ihrer Sicht unzumutbarer Fotoverträge auf die Berichterstattung von Konzerten großer Stars wie Ed Sheeran verzichtet, auch vom Bob–Dylan-Konzert am Dienstagabend in Hamburg gab es keine Berichterstattung. Im vergangenen Jahr betraf das außerdem beispielsweise Auftritte von Justin Bieber, Iron Maiden, Sting, Neil Young, Rihanna, Beyoncé, Black Sabbath und Adele.

«Wir haben damit seit zehn Jahren oder noch länger zu kämpfen», sagt Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in Berlin. Oft enthalten diese Verträge seiner Ansicht nach höchst problematische Passagen, in denen die Fotografen zusichern müssen, dass sie ihre Bilder vor der Veröffentlichung beim Management des jeweiligen Künstlers vorlegen müssen. «Das ist eindeutig eine Einschränkung der Pressefreiheit.» Außerdem sollen sie in einigen Fällen zustimmen, dass sie ihre Fotos dem Management kostenlos überlassen. «Es kann sein, dass ein Pressefotograf ein Foto, das er gemacht hat, dann auf einem Band-T-Shirt findet – natürlich ohne seinen Namen und ohne Bezahlung», sagt Zörner.

Der Grund für die strikten Bedingungen: «Die Künstler haben ein großes Interesse daran, dass nur Fotos veröffentlicht werden, auf denen sie fit und engagiert aussehen. Das ist natürlich bei einem dreistündigen Konzert nicht in jedem Moment der Fall», sagt Zörner. Dass in den meisten Fällen nur noch bei den ersten drei Songs eines Konzertes fotografiert werden dürfe, sei daher schon lange übliche Praxis.

Außerdem gebe es beim Künstler-Management die Angst, dass Fotos, die beispielsweise eine Nachrichtenagentur auch über Bildarchive verbreitet, auf inoffiziellen Merchandising-Produkten auftauchen könnten. «Die Hintergründe sind sogar sehr nachvollziehbar», räumt Zörner ein. «Aber das kann dann nicht auf Kosten der Bild-Journalisten gehen.»

Schon vor zehn Jahren habe der DJV die großen deutschen Konzertveranstalter an einen runden Tisch geholt. «Aber denen sind die Hände gebunden, die haben keinen Spielraum.» Das sagt auch Katharina Wenisch von Live Nation. «Wir sind schon immer ein Freund von Promotion gewesen – und für die Pressefreiheit. Wir setzen uns immer dafür ein, dass Fotografen – und auch Agentur-Fotografen – eine Fotozulassung erhalten. Aber letztendlich ist das eine Entscheidung des jeweiligen Managements oder der Plattenfirma.»

Und auch deutsche Bands machen es den internationalen Stars nach, so legt das Management von Rammstein regelmäßig problematische Foto-Verträge vor. «Es kann nicht darauf hinauslaufen, dass Journalisten ihre Rechte nur mit dem Boykott durchsetzen können», sagt Zörner und empfiehlt, Fälle dieser Art dem DJV am besten noch im Vorfeld des jeweiligen Konzertes zu melden.

Von Britta Schultejans, DPA

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Auf der Suche nach der Zukunft: Projektgruppe MT Kids geht an den StartNächstesNächster Beitrag:Millenials ticken anders: BDZV stellt Studie zum Mediennutzungsverhalten der Generation 15 bis 35 vor

Weitere Nachrichten

Kinderuni geht in die nächste Runde
15. September 2026
„Dein Sport, Unser Thema“
7. August 2026
Addressable TV Ads: Mit personalisierter TV-Werbung die richtige Zielgruppe erreichen
24. Juli 2026
Kundenservice-Center: Erste Adresse für Abos, Anzeigen und Tickets
15. Juli 2026
MR Biketours: Echte Klassiker und neue Traumtouren
9. Juli 2026
CrossMediaAward für „Menschen Macher Märkte“
27. März 2026
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliches
Go to Top
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}