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MT-Telefonaktion Patientenverfügung am Mittwoch, 4. Mai

Mai32011

Wohl jeder Mensch hat Angst davor, plötzlich nicht mehr über sich bestimmen zu können. „Wer richtig vorbeugt, braucht diese Sorge aber nicht zu haben“, sagt Dr. Wolfgang Lange, der mit fünf Fachleuten an der morgigen MT-Telefonaktion zum Thema Patientenverfügung teilnimmt.

Eine Patientenverfügung sichert die eigene Handlungsfähigkeit in Momenten, wo man durch Krankheit oder Unfall selbst nicht entscheiden kann. Foto: MT-Archiv

Die MT-Telefonaktion läuft am Mittwoch, 4. Mai, in der Zeit von 17 bis 18 Uhr. Gemeinsam mit Dr. Wolfgang Lengfelder (Chefarzt Klinikum), Dr. Jörg Philipps (Neurologe), Sigrid Richter (Hausärztin), Hartmut Emme von der Ahe (PariSozial) und Superintendent Jürgen Tiemann hält Wolfgang Lange den Hörer ans Ohr, um die recht umfassen- de Thematik der Patientenverfügung aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Durch die seit 2009 bestehende Gesetzeslage hat sich allerhand geändert. „Gewünschte ärztliche Maßnahmen müssen jetzt konkret beschrieben werden“, sagt Lange. Insgesamt sei es komplizierter geworden, sodass auch die 2003 als Muster verfasste „Mindener Patientenverfügung“ an vielen Stellen rechtlich nicht mehr bindend ist. Lange empfiehlt daher, die aktualisierte Fassung zu unterschreiben. „Denn die ist sehr viel sicherer.“

Nach Worten Langes hat die Neuregelung die Rechtslage erheblich verändert. So können Patientenverfügungen beispielsweise nur noch schriftlich verfasst werden. „Außerdem muss man volljährig sein“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht. Weiterhin müssen auch bereits erteilte Altersvorsorgevollmachten um den Regelungskreis der Patientenverfügung erweitert werden. „Das sollte am besten getrennt geschehen“, sagt Lange, denn: Spätere Änderungen oder Ergänzungen werden dadurch leichter.

Die Rolle des Betreuers und Bevollmächtigten ist in der Neuregelung aufgewertet worden. Das Betreuungsgericht braucht demnach eine zuvor beabsichtigte Maßnahme oder Unterlassung nicht mehr genehmigen. Das entlastet nicht nur die Gerichte, sondern führt auch zu schnellem Handeln. Nicht selten dauerte es früher mehrere Instanzen, bis beispielsweise bei klinisch toten Patienten die Maschinen abgeschaltet werden durften.

Lange weist noch darauf hin, dass Patientenverfügungen jederzeit formlos widerrufen werden können. „Niemand muss Angst haben, sich nicht mehr umentscheiden zu können“, sagt der Experte, der in der Errichtung einer Patientenverfügung keine Altersfrage sieht. Denn jeder Mensch kann durch Krankheit oder Unfall schnell in die Lage kommen, dass er nicht mehr selbst entscheiden kann. „Auch Jüngere sollten sich absichern.“

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