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Kartellamt genehmigt DDVG die Übernahme der restlichen NW-Anteile

Dez.162015
Die Website des Bundeskartellamts. repro: MT

Die Website des Bundeskartellamts. repro: MT

Das ging schnell: Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der alleinigen Kontrolle des Bielefelder Zeitungsverlages „Neue Westfälische“ durch die SPD-Medienholding DDVG genehmigt. Das ist der Übersicht über laufende Fusionskontrollverfahren auf der Website des Kartellamtes zu entnehmen, wo die Freigabe auf den 14. Dezember datiert wird. Entsprechend teilt die DDVG mit, dass sie am 1. Januar 2016 den bislang von der J.D. Küster Nachf. GmbH & Co KG in Bielefeld gehaltenen Anteil von 42,5 Prozent am Verlags- und Druckhaus der Neuen Westfälischen erwerben und in der Folge alleinige Gesellschafterin des Zeitungsverlags sein wird. Bislang hält die DDVG 57,5 Prozent der Anteile. Am vergangenen Freitag hatte die DDVG ihr Vorhaben öffentlich bekanntgegeben und darauf hingewiesen, dass der Erwerb der Anteile noch unter dem Vornehalt einer Zustimmung des Kartellamts stehe (mehr Infos und Details zum Zeitungsmarkt in Ostwestfalen-Lippe siehe „MT Intern“-Bericht vom vergangenen Freitag).

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