Seit geraumer Zeit berichtet das Mindener Tageblatt über die sogenannte „Gehaltsaffäre“, in deren Zuge sich die Stadt Porta Westfalica von ihrem ehemaligen Betriebsleiter getrennt hat. Diese Berichterstattung ist von dem Betroffenen immer wieder als einseitig empfunden worden, auch wenn ihm und seinen Anwälten regelmäßig Raum und Gelegenheit eingeräumt wurde, sich ausführlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen oder in der Berichterstattung erwähnten Sachverhalten zu äußern.
Heute berichtet das Mindener Tageblatt über das bereits zweite Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm (Artikel „Ich hoffe, dass damit Ruhe einkehrt“). Zusätzlich gibt MT-Redakteur Dirk Haunhorst, der diese Affäre von Anbeginn an mit intensiven Recherchen, Gesprächen, Interviews, Analysen und Kommentaren begleitet hat, in einem aktuellen Kommentar (Kommentar „Kein Platz für Sieger“) eine persönliche Einschätzung ab. Auf beide Veröffentlichungen reagiert der Betroffene unter Angaben seines Namens und einer Telefonnummer mit einem Kommentareintrag, den wir auch an dieser Stelle wiedergeben:
Leider besaßen meine Lebensgefährtin und ich in den vergangenen zwei Jahren keine Möglichkeiten, den einseitigen Informationen und Recherchen des Mindener Tageblattes sowie der Stadt Porta Westfalica entgegen zu wirken und wertneutral die Öffentlichkeit zu informieren. Ich möchte an dieser Stelle zu den Ausführungen des Lokalredakteurs Dirk Haunhorst – insbesondere in seinem Kommentar vom 28.5.2010 – die nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen, nicht weiter eingehen. Hinweisen möchte ich aber auf die folgenden wesentlichen Sachverhalte: 1.Die Stadt Porta Westfalica hat gestern die gegen mich vor zwei Jahren erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe wegen angeblicher Untreue in vollem Umfang und uneingeschränkt zurück genommen. Die Stadt hält diese Vorwürfe nicht weiter aufrecht. 2.Die von der Stadt Porta Westfalica gegen mich ausgesprochene fristlose Kündigung ist unwirksam. 3.Ich habe in vollem Umfang zur Aufklärung der gegen mich erhobenen Vorwürfe beigetragen – und zwar im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen und nicht, wie durch das Mindener Tageblatt gewünscht, durch einen medialen Prozess. Ich bin gerne bereit, Ihnen nähere Informationen zu den Arbeitsrechtsstreitigkeiten von mir und meiner Lebensgefährtin sowie zu unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu geben, damit Sie sich wertneutral ein eigenes Urteil – unabhängig von einseitigen Informationen und Berichterstattungen – bilden können. Dirk Mentzner 0172 / 6327600
Zu diesem Kommentar nimmt Dirk Haunhorst an gleichem Ort wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1) Das MT hat heute berichtet, dass beide Seiten ihre Strafanzeigen zurückziehen. Unabhängig davon, ermittelt möglicherweise die Staatsanwaltschaft von sich aus weiter. zu Punkt 2) Nichts Gegenteiliges steht im heutigen Artikel. Die fristlose Kündigung war bereits im September vom Arbeitsgericht Minden verworfen worden. Die Stadt hatte im Sommer 2008 fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt. zu Punkt 3) Hier bleibt der Kommentator bei seiner Auffassung.
MT-Chefredakteur Christoph Pepper weist in einer eigenen Stellungnahme den Vorwurf der einseitigen Berichterstattung zurück und darauf hin, dass der Beschwerdeführer selbst unvollständig informiert:
Herr Mentzner ist seit Beginn unserer Berichterstattung der Auffassung, sie sei einseitig. Das ist sein gutes Recht, wenn auch vielleicht nicht unbedingt so wertneutral empfunden, wie er die Öffentlichkeit gern aus seiner Sicht informiert hätte. Dass er keine Möglichkeiten besitzt, dieser Berichterstattung entgegen zu wirken, stimmt allerdings nicht. Er hat dies vielmehr auf vielerlei Weise versucht, u.a. durch Leserbriefe aus seinem persönlichen Umkreis. Auch hat die Redaktion Herrn Mentzner, der sich von Anbeginn an anwaltlicher Hilfe versicherte, in zahlreichen Artikeln immer wieder Raum und Gelegenheit gegeben, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. Herr Mentzner hat zudem mit einer umfassenden Beschwerde beim Deutschen Presserat versucht, die vermeintlich einseitige Berichterstattung des Mindener Tageblattes über seine Auseinandersetzung mit der Stadt Porta Westfalica rügen zu lassen. Diese Beschwerde ist in vollem Umfang zurückgewiesen worden. Herr Mentnzer hat nicht zuletzt versucht, mit Hilfe seiner Anwälte juristischen Druck auf die MT-Redaktion auszuüben. Eine von ihm mit Fristsetzung ultimativ eingeforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung hat das MT abgelehnt. Eine für diesen Fall angedrohte gerichtliche Klage hat Herr Mentzner bisher allerdings nicht erheben lassen. Wir haben über diese Sachverhalte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bislang nicht berichtet. Da Herr Mentzner jetzt allerdings dieses Forum zur Erhebung öffentlicher Vorwürfe gegen die MT-Redaktion nutzt, sehen wir uns dazu gezwungen, ebenso öffentlich darauf zu antworten.
Die Redaktion ist der Auffassung, dass die in der Abfassung des Onlinekommentars erkennbar werdende Art der Informationspolitik des Herrn M. für sich spricht.