Zum Inhalt springen
JCC Bruns Unternehmensgruppe
JCC Bruns UnternehmensgruppeJCC Bruns Unternehmensgruppe
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Presserat kritisiert Veröffentlichung von Opfer-Fotos nach Utoya-Attentat

Sep.162011

Der Deutsche Presserat hat in seiner jüngsten Beschwerdeausschuss-Sitzung zwei Veröffentlichungen kritisiert, in denen eine Vielzahl von Opfern mit Bild und vollem Namen dargestellt wurde. Den beiden Medien wurde jeweils ein Hinweis ausgesprochen – eine der Sanktionsmöglichkeiten des Gremiums neben der nichtöffentlichen Rüge sowie der öffentlichen Rüge mit Pflicht zum Abdruck im kritisierten Medium.

Die MT-Seite 26 vom 30. Juli. Der Presserat hält die Veröffentlichung einer solchen Collage von Opfer-Fotos für ethisch nicht gerechtfertigt. Wir veröffentlichen die Abbildung der Seite in bewusst kleiner Auflösung, um eine Identifizierung einzelner Gesichter unmöglich zu machen. Dennoch wollen wir die Gesamtsituation verdeutlichen, damit sich jeder selbst ein Urteil bilden kann.

Zwar war über das Mindener Tageblatt keine Beschwerde geführt worden, in der Redaktion ist die Entscheidung dennoch aufmerksam zur Kenntnis genommen worden: auch das MT hatte – nach ausführlicher Diskussion in der Redaktion – im Rahmen seiner Berichterstattung über das Attentat knapp eine Woche nach dem Geschehen eine Fotocollage mit den Porträtfotos von insgesamt 20 Opfern veröffentlicht, allerdings ohne Namensnennung.

Der Presserat hat nun aufgrund der vorliegenden Beschwerden bei der ethischen Bewertung ebenfalls intensiv die Frage diskutiert, ob es nach einer derart außergewöhnlichen Tat gerechtfertigt ist, die Opfer zu zeigen. Viele Medien – darunter eben auch das MT – hatten die Fotos  veröffentlicht, weil die Redaktionen den Opfern “ein Gesicht geben“ wollten. Damit sollte den Lesern das Ausmaß dieses schrecklichen Verbrechens begreifbarer gemacht werden. Diese Intention stößt sich nach Auffassung des Presserates allerdings mit dem Persönlichkeitsrecht der Opfer. Nur weil Menschen zufällig Opfer eines schrecklichen Verbrechens werden, rechtfertige dies nicht automatisch eine identifizierende Berichterstattung über ihre Person, meint das Selbstkontroll-Gremien der deutschen Presse. Bei der Abwägung gelangte der Beschwerdeausschuss zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der Opfer im konkreten Fall ein mögliches Informationsinteresse der Leser überlagert habe. Die durch die Fotos entstehende Emotionalisierung sei lediglich eine erweiterte Information, die vom ethischen Standpunkt her zum sachlichen Verständnis des Amoklaufs so nicht erforderlich gewesen wäre.

Eine nicht-öffentliche Rüge erhielten eine Boulevard-Zeitung sowie ihre Online-Ausgabe für die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem neben dem Attentäter selbst auch dessen Mutter so wie eine Freundin abgebildet waren. Nach Ziffer 8 der „Publizistischen Richtlinien“ des Deutschen Presserates sind die Persönlichkeitsrechte von nicht Beteiligten zu schützen. Die Richtlinie 8.1 erläutert im Absatz 3:

Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig

Insgesamt 16 Beschwerden hatten dem Presserat zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Oslo sowie den Amoklauf auf Utoya vorgelegen. Mehrere Beschwerden waren bereits im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden. In anderen Fällen mussten die Ausschüsse entscheiden.

Deutscher Presserat: www.presserat.info

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Machen schlaue Computer demnächst auch Journalisten überflüssig?NächstesNächster Beitrag:ZEITGEMÄSS – ODER: Monogamie

Weitere Nachrichten

Verlagshaus erneut als besonders familienfreundlich ausgezeichnet
2. Oktober 2025
Bindeglied zwischen Krankenkasse und Versicherten
22. Juli 2025
Orte der Demokratie: Was das MT von TikTok & Co. unterscheidet
11. Juli 2025
Radio Westfalica bleibt Marktführer im Mühlenkreis
4. Juli 2025
Das Reiseland Minden gibt Tipps für die Urlaubszeit
26. Juni 2025
Nina Könemann ist Chefredakteurin des MT
12. Mai 2025
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliches
Go to Top
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}