Zum Inhalt springen
JCC Bruns Unternehmensgruppe
JCC Bruns UnternehmensgruppeJCC Bruns Unternehmensgruppe
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Presserat präzisiert Regeln für Kriminalberichterstattung und Opferschutz

März142013

Der Deutsche Presserat hat seinen – von der MT-Redaktion für sich als verbindlich betrachteten – Kodex überarbeitet und klargestellt, in welchen Fällen persönliche Angaben zu Straftätern und Verdächtigen genannt werden dürfen. Eine identifizierende Berichterstattung in Presseberichten sei möglich, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege, heißt es dort. Dies könne bei besonders schweren Straftaten der Fall sein oder wenn es einen Zusammenhang zwischen der gesellschaftlichen Rolle einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat gebe, wie der Presserat am Donnerstag in Berlin weiter mitteilte.

Immer wieder muss auch die MT-Redaktion abwägen, ob sie z.B. Angeklagte in Kriminalprozessen mit vollem Namen nennt oder sie identifizierbar abbildet. Der Deutsche Presserat hat jetzt seine Richtlinien zur Kriminalitätsberichterstattung präzisiert. Repro: MT

Auch Prominente könnten genannt werden, wenn die Vorwürfe im Widerspruch zu ihrer öffentlichen Rolle stünden. Eine Identifizierung ist auch erlaubt, wenn eine schwere Tat in der Öffentlichkeit geschehen ist. Bloße Sensationslust rechtfertige dagegen nicht die Veröffentlichung etwa von Namen oder Fotos.

Nach den überarbeiteten Regeln zur Kriminalberichterstattung sind das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Persönlichkeitsrechte des Täters gleichrangig. Journalisten müssten in jedem Fall abwägen, was wichtiger sei. Die Erläuterungen sollten die Frage beantworten, wann die Medien identifizierend berichten dürften. Damit erhielten Journalisten „klarere ethische Leitplanken“, erklärte die Sprecherin des Presserats, Ursula Ernst. Der Presserat erwarte durch die Novellierung keine grundsätzliche Änderung ihrer Spruchpraxis.

Präzisiert wurden auch die Richtlinien zum Opferschutz. In der Regel sei die Identität des Opfers bei Unfällen oder Delikten unerheblich. Namen der Opfer könnten nur mit Erlaubnis der Betroffenen oder bei Personen des öffentlichen Lebens publik werden. Im Kodex weist der Presserat nun ausdrücklich auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen hin, die in Berichten über Straftaten und Unglücksfällen in der Regel nicht identifizierbar sein sollten.

Die Frage, ob die Staatsangehörigkeit bei Straftaten genannt werden darf, ist von Reform nicht betroffen, wie Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns auf Anfrage sagte. Nach wie vor gelte die Regel, dass Angaben über religiöse, ethnische oder andere Minderheiten nur dann berechtigt seien, wenn ein begründbarer Bezug zur Tat bestehe.

Der Deutsche Presserat ist das Selbstkontrollorgan der Zeitungen und Zeitschriften. Jede Person kann sich beim Presserat über Beiträge beschweren. In begründeten Fällen spricht der Presserat Rügen und Missbilligungen an die Medien aus.

Den Pressekodex sowie die dazugehörigen Richtlinien findet man auf der Homepage des Presserats

Quellen: DPA, Presserat

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Schnitt für Kopfbäume – „Petershagen extra“ mit neuen GeschichtenNächstesNächster Beitrag:Gute Resonanz auf MT-Leserbefragung

Weitere Nachrichten

MR Biketours: Echte Klassiker und neue Traumtouren
9. Juli 2026
CrossMediaAward für „Menschen Macher Märkte“
27. März 2026
Von Thailand aus um die halbe Welt zu BRUNS_digital
12. Februar 2026
Teamgeist mit Kick: B&G Medien auf der Alm
9. Dezember 2025
Baumpflanz-Challenge: Zeichen für den Klimaschutz
17. November 2025
Verlagshaus erneut als besonders familienfreundlich ausgezeichnet
2. Oktober 2025
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliches
Go to Top
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}