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Deutscher Presserat will einheitliches Regelwerk für Online-Kommentare festlegen

Feb.172014
Immer mehr Beschwerden beim Presserat beziehen sich auf Online-Veröffentlichungen. Repro: MT

Immer mehr Beschwerden beim Presserat beziehen sich auf Online-Veröffentlichungen.
Repro: MT

Das MT hat sie schon lange – jetzt will der Deutsche Presserat erstmals auch bundesweit verbindliche Regeln für Kommentare in Online-Foren von Zeitungen und Zeitschriften festlegen.

Kommentare müssten grundsätzlich wie Leserbriefe behandelt werden, sagte die Sprecherin des Presserats, Ursula Ernst, der Nachrichtenagentur DPA in Berlin. „Beleidigungen und Schmähungen sollten entweder vorab oder zumindest zeitnah nachträglich gelöscht werden.“ Der Presserat entwickelt zurzeit in einer Arbeitsgruppe die die dazu notwendigen Änderungen seines Regelwerks.

Die Selbstkontrolle der Zeitungen und Zeitschriften stellt an diesem Mittwoch  ihre Jahresbilanz vor. Dabei geht es um Beschwerden über journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Jahr 2013. Mittlerweile beziehen sich nach Angaben von Ernst 60 Prozent der Eingaben auf Online-Texte. Erfreulich sei, dass immer mehr Medien, die ausschließlich im Netz publizieren, auch Mitglied im Presserat werden wollten.

Insgesamt bleibt der Presserat auch 2013 weiter ein gesuchter Ansprechpartner: 1.347 Menschen wandten an die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, um redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften und deren Online-Seiten anhand des Kodex prüfen zu lassen. Damit bleibt die Zahl der Beschwerden nach 2012 (1.500) und 2011 (1.323) auch in diesem Jahr auf einem hohen Niveau. Ernst: „Der Presserat ist ein Garant für Qualität im Journalismus und regt durch seine presseethischen Entscheidungen immer wieder die kritische Selbstreflexion in der Medienbranche an.“

Im vergangenen Jahr habe es vor allem Beanstandungen wegen der journalistischen Sorgfaltspflicht gegeben. Schutz der Ehre und religiöse Gefühle standen bei der Berichterstattung über die Papstwahl im Mittelpunkt. Leser können beim Presserat per Post oder Mail einzelne Artikel beanstanden. Auf Grundlage des Pressekodex entscheidet das Gremium dann, ob die Beschwerde begründet ist. Treffen die Vorwürfe zu, kann der Rat Rügen und Missbilligungen gegen einzelne Medien aussprechen.

Nutzungsbedingungen für Online-Kommentare beim MT

Homepage Deutscher Presserat

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