Zum Inhalt springen
JCC Bruns Unternehmensgruppe
JCC Bruns UnternehmensgruppeJCC Bruns Unternehmensgruppe
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Home
  • Bruns
  • Unternehmensgruppe
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

NRW-Zeitungsverleger kritisieren Regierungspläne für Medienstiftung

Mai292013
Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen. Foto: privat

Die nordrhein-westfälischen Zeitungsverleger sehen die von der Landesregierung geplante Medienstiftung aus Sorge über möglichen staatlichen Einfluss auf die Presse kritisch.

Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen. Foto: privat „Für uns ist die Staatsferne sehr wichtig. Die Presse muss frei bleiben“, sagte Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerbands NRW und Geschäftsführer der Funke Mediengruppe, auf der Jahreshauptversammlung des Zeitungsverlegerverbands NRW in Aachen. Der Entwurf des NRW-Mediengesetzes der rot-grünen Landesregierung sieht die Gründung einer Stiftung vor, die aus Mitteln des Rundfunkbeitrags beispielsweise die Journalistenausbildung fördert, Recherchestipendien bezahlt und eine Stiftungsprofessur finanziert.

„Wir sind der Meinung, dass wir das nicht brauchen“, sagte Nienhaus. Die Verlage bildeten ihre Redakteure selbst aus, und bei Stipendien stelle sich die Frage, ob sie vorzugsweise für Themen gewährt würden, die politisch genehm seien. „Wir haben die Landesregierung um Klarstellung gebeten, dass jeder staatliche oder staatlich organisierte Zugriff auf die Presse unterbleibt. Wir wollen keine Subventionen, sondern faire Rahmenbedingungen.“

Deshalb lehnen die Zeitungsverleger, die auch am nordrhein-westfälischen Lokalfunk beteiligt sind, auch die gesetzliche Verlagerung der Zuständigkeiten für die Internetangebote von den verlagseigenen Betriebsgesellschaften auf die Veranstaltergemeinschaften ab. Nienhaus: „Wir haben uns gerade erst erfolgreich gegen die Onlinezeitung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewehrt. Jetzt will uns die Landesregierung dazu zwingen, den subventionierten Wettbewerber auch noch selbst zu bezahlen. Das ist absurd. Im Internet gibt es auch keine Meinungsmacht der Verleger, die man einschränken müsste.“

Allerdings gab es nicht nur Verleger-Kritik, sondern auch Lob für die Landesregierung – nämlich für deren Vorhaben, die regionale TV-Werbung ohne regionale Inhalte auszuschließen und den Vorrang des öffentlich-rechtIichen Rundfunks bei der Vergabe von Frequenzen einzuschränken.

Der Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen vertritt die Interessen von 39 Zeitungsverlagen, die derzeit 40 Tageszeitungen herausgeben. Die verkaufte Auflage der verbandsangehörigen Zeitungen betrug im ersten Quartal 2013 knapp 2,90 Mio. Exemplare.

 

Quellen: DPA, ZVNRW

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Keine Bevorzugung oder Benachteiligung politischer GruppenNächstesNächster Beitrag:International immer mehr Onlineleser und immer weniger Printnutzer für Zeitungen

Weitere Nachrichten

MR Biketours: Echte Klassiker und neue Traumtouren
9. Juli 2026
CrossMediaAward für „Menschen Macher Märkte“
27. März 2026
Von Thailand aus um die halbe Welt zu BRUNS_digital
12. Februar 2026
Teamgeist mit Kick: B&G Medien auf der Alm
9. Dezember 2025
Baumpflanz-Challenge: Zeichen für den Klimaschutz
17. November 2025
Verlagshaus erneut als besonders familienfreundlich ausgezeichnet
2. Oktober 2025
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliches
Go to Top
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}