Der Deutsche Presserat hat auf seiner März-Sitzung an die Bundestagsfraktionen appelliert, den zurzeit beratenen Gesetzentwurf zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit zu beschließen. In einer Pressemitteilung vertritt die Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle die Auffassung, dass der aktuell ungenügende Schutz der Pressefreiheit und der Informanten nur durch eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden könne. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. Januar habe gezeigt, wie wichtig es sei, das sogenannte „Cicero-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 endlich umzusetzen.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der seit Dezember 2010 dem Parlament vorliegt, sollen sich Journalisten künftig nicht mehr strafbar machen, wenn sie geheime Informationen erhalten, auswerten und veröffentlichen. Eine Verabschiedung dieses Gesetzentwurf würde Journalisten nach Auffassung des Presserates künftig auch besser vor Beschlagnahmungen schützen. Voraussetzung dafür soll künftig ein „dringender“ und nicht mehr nur ein einfacher Tatverdacht sein. Die Grünen-Fraktion hat einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der zusätzliche Lücken im Schutz gegenüber Ermittlungsmaßnahmen schließen soll.
„Der Schutz der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht ist teilweise lückenhaft. Da angesichts dieser Rechtslage Durchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen bei Journalisten nicht verhindert werden können, ist die Recherchetätigkeit von Journalisten erheblich gefährdet, was einer ungerechtfertigten Einschränkung der Pressefreiheit gleichkommt“, betont Bernd Hilder, der Sprecher des Deutschen Presserats in Berlin.
Der Deutsche Presserat prüft als Freiwillige Selbstkontrolle der Presse Beschwerden aus der Leserschaft gegen den Pressekodex, bekämpft Missstände im Pressewesen und tritt für die Pressefreiheit sowie den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen in Deutschland ein.